Mo.-Fr. 9-17 Uhr: 0234 - 5200 7440 (kostenlos anrufen)

Wir haben Zeit für Sie

Wir helfen Ihnen gerne weiter

    Wie können wir Ihnen helfen?*

    HINWEIS: *Pflichtfeld

    Wie haben Sie von uns erfahren?



    Unsere Vision ist eine Welt, in der kein Mensch auf Hilfe warten oder verzichten muss.

    Unser Care-Team ist die zentrale Anlaufstelle für Angehörige, Helfer und Interessierte. Unsere kompetenten Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen ganz individuell weiter. Wir haben die Zeit, Ihr Anliegen bestmöglich und persönlich zu beantworten. Individualität, Empathie und Persönlichkeit - das macht die Mitarbeiter unseres Care-Teams aus.

    Persönlicher Kontakt

    Hohe Erreichbarkeit

    Individuelle Beratung

    Gute Lösungen

    Das möchten Sie wissen

    Häufig gestellte Fragen

    Standardfragen

    Gerne. Sie können uns Montag bis Freitag (9-17Uhr) unter der Nummer 0234 – 5200 7440 anrufen.

    Ja, Sie können die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.

    Für die steuerliche Absetzbarkeit gilt, dass nur die Kosten abgesetzt werden dürfen, die privat finanziert werden. Kosten, die von der Pflegekasse übernommen werden, sind nicht von der Steuerermäßigung betroffen.

    Sie können bis zu 20% aller nachweisbaren Kosten mit einem Maximalbetrag von 4.000 € pro Jahr steuerlich geltend machen.

    Weitere Informationen finden Sie hier oder bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.

    Sicherheit und Vertrauen haben bei Pflegix höchste Priorität. Deshalb ergreifen wir eine Reihe von Maßnahmen, um diese zu gewährleisten.

    Dazu gehören neben technischen Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. der Verschlüsselung der Daten bei der Übertragung mittels SSL, auch die Überprüfung der Profile sowie die kontinuierliche Kontrolle von Aktivitäten auf unserer Plattform über unser eigens entwickeltes Vertrauenspunktesystem.

    Ebenso können persönliche Daten wie Namen, Telefonnummern oder Adressen sowie hochgeladene Dokumente nur von einer kleinen Anzahl der Pflegix Mitarbeiter zu Verifizierungszwecken eingesehen werden, nicht aber von anderen Nutzern.

    Darüber hinaus teilen wir Nutzerdaten niemals mit Werbetreibenden oder anderen Dritten.

    Um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen 2 Bedingungen erfüllt sein:

    1. Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
    2. Der Pflegebedürftige muss mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung durch eine nicht erwerbsmäßig tätige Person gepflegt worden sein. Dabei muss die zuständige Pflegeperson nicht immer dieselbe gewesen sein.

    Wissenswertes zur stundenweise Verhinderungspflege haben wir Ihnen darüber hinaus in unserem Magazin-Artikel „Stundenweise Verhinderungspflege: So profitieren Angehörige!“ zusammengefasst.

    In bestimmten Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine häusliche Pflege.

    Haben Sie mindestens Pflegegrad 2 und werden Sie ambulant versorgt, besteht unter Umständen der Anspruch auf Pflegegeld oder bei bestimmten Voraussetzungen auf die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege.

    Haben Sie Pflegegrad 1, kann bei entsprechender Qualifizierung des Helfers der Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden.

    Bitte kontaktieren Sie für nähere Auskünfte die für Sie zuständige Pflegekasse.

    Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bei Pflegix erhalten Sie hier.

    Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Bitte kontaktieren Sie für nähere Auskünfte die für Sie zuständige Krankenkasse.

    Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bei Pflegix erhalten Sie hier.

    Hinweis: Verfügen Senioren über einen Pflegegrad, haben sie keinen Anspruch auf Leistungen der Krankenkasse, da sie bereits Leistungen der Pflegekasse als Unterstützung erhalten. Weitere Informationen zur Finanzierung über die Pflegekasse finden Sie unter „Welche Kosten trägt die Pflegekasse?“.

    Alle Betroffene können eine monatliche Leistung von 125 Euro in Anspruch nehmen. So kann dieser Beitrag u.a. für Betreuungs- und Haushaltsdienstleistungen durch unsere verfügbaren Alltagshelfer eingesetzt werden, z.B. zur Unterstützung im Haushalt oder beim Einkaufen.