Zum Start Deiner Helfertätigkeit bei Pflegix ist erst einmal kein Gewerbeschein erforderlich. Solltest Du jedoch dauerhaft über Pflegix Geld verdienen wollen (also eine Gewinnabsicht bestehen), dann musst Du als Helfer ohne Ausbildung im Pflegebereich einen Gewerbeschein beantragen und in Deinem Helferkonto hinterlegen.
Hast Du dagegen eine abgeschlossene Ausbildung zur Pflegefachkraft oder zur Pflegeassistenz und fokussierst Du Dich in Deiner Dienstleistung auf den Bereich der Grundpflege, benötigst Du keinen Gewerbeschein – eine Anmeldung Deiner freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt genügt.
Wichtig: Bitte beachte, dass Du als Helfer selbst für die ordnungsgemäße Anmeldung Deiner Tätigkeit verantwortlich bist und Deine steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und sonstigen behördlichen Verpflichtungen stets ausschließlich selbst wahrnimmst.