Die meisten von uns verbringen zu viel Zeit mit dem, was dringend ist, und zu wenig Zeit mit dem, was wichtig ist. (Stephen Covey)
Sie wollen für Ihre Kunden da sein und sich voll und ganz auf ihre Bedürfnisse und Wünsche konzentrieren? Sie verbrauchen aktuell zu viel Zeit und Nerven für Marketing, Buchhaltung und Finanzierung?
Wir halten Ihnen mit unserem Service-Angebot den Rücken frei:
Mitarbeiter finden
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Mo.-Fr. 9-17 Uhr: 0234 - 904031 - 7398
Mehrwerte für Ihren Betreuungsdienst
Sie möchten als anerkannter Betreuungsdienst weitere Aufträge aus Ihrer Region erhalten? Mit Pflegix geht das ganz einfach, unbürokratisch und individuell auf Ihren Bedarf abgestimmt.
Vorteile für Betreuungsdienste
Der Start in die Selbständigkeit war noch nie so einfach. Sie haben bereits als selbständiger Alltagshelfer Erfahrungen gesammelt und wollen nun daraus ihr eigenes Unternehmen starten oder erfolgreicher machen?
Pflegix bietet Ihnen einen kompletten Service an, von der Unternehmensberatung über die Auftrags- und Mitarbeitervermittlung bis zur Internet-Plattform für die Organisation Ihrer Teams. Unser Serviceteam hält Ihnen auf Wunsch sogar den Rücken frei um kurzfristig Aushilfen zu finden, die Buchhaltung zu erledigen und Kundenfragen zu beantworten. Sie kümmern sich um Ihre Klienten und Mitarbeiter – Pflegix kümmert sich um alles Andere.
Wir helfen Ihnen weiter
Pflegix verhilft Selbstständige Alltagshelfer und Betreuungsdienste zu ihrem nächsten Schritt
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Diese Partner vertrauen uns
Pearl Nimsaj20 März 2024🤲Super Seite 🤲 (^.^) \(^_^)/ (^.^) Endlich mal eine Seite die : kurz kompakt detailliert die vielen ❓️ einfach und verständlich erklärt... Für alle die sich Fragen ob ... Pflege und Selbstständigkeit ? Welche Dienstleistungen 🌞was möchte ich🌞 überhaupt anbieten ? ❌️......und .....❌️ 🌞Was darf ich rechtlich🌞 wirkich Anbieten ? ✏️Was verdiene ich /was hab ich raus raus ✏️ und was nicht ...✍️ Darf ich überhaupt als( bsp Beruf) Altenpflegehelfer etc ... selbstständig sein ? 👌Wo wie wann muss man evtl wo bitte nochmal genau wo hin👌 Freiberuflich oder mit Gewerbeschein und die Art der Dienstleistungen Kostenübernahme krankenkasse 🥳 ohne viel da dadadadad 🥳 ...Seite ist zu empfehlen jederzeit wieder gern ...Just Pundemic18 Januar 2024Super Team und freundliche Kommunikation :)Alexander Sehner1 Dezember 2023Tolles freundliches Gespräch und konnten alle offenen Fragen im Erstgespräch klären! Danke für eure Unterstützung!Otilia Jurjan26 Juni 2023Sehr freundliches Gespräch und sehr sehr nett !!! Frau Schröder verdient ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️!Danke ☺️Google Gesamtbewertung 3.7 von 5, basierend auf 69 Bewertungen
Betreuungsdienst leisten einen wertvollen Beitrag
In einem Modellvorhaben durch den GKV Spitzenverband wurde praktisch erprobt und wissenschaftlich evaluiert, dass Betreuungsdienste einen wichtigen und wertvollen Beitrag im ambulanten Bereich leisten. Betreuungsdienste sind ambulante Dienste, die Leistungen der häuslichen Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung unter Leitung einer verantwortlichen Fachkraft erbringen, die keine Pflegefachkraft sein muss. Gleiches gilt auch für das einzusetzende Personal. Als verantwortliche Fachkräfte können qualifizierte, fachlich geeignete und zuverlässige Fachkräfte mit zweijähriger Berufserfahrung im erlernten Beruf, vorzugsweise aus dem Gesundheits- und Sozialbereich, eingesetzt werden.
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Häufig gestellte Fragen
Standardfragen
Gerne. Sie können uns Montag bis Freitag (9-17Uhr) unter der Nummer 0234 – 5200 7440 anrufen.
Ja, Sie können die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.
Für die steuerliche Absetzbarkeit gilt, dass nur die Kosten abgesetzt werden dürfen, die privat finanziert werden. Kosten, die von der Pflegekasse übernommen werden, sind nicht von der Steuerermäßigung betroffen.
Sie können bis zu 20% aller nachweisbaren Kosten mit einem Maximalbetrag von 4.000 € pro Jahr steuerlich geltend machen.
Weitere Informationen finden Sie hier oder bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.
Sicherheit und Vertrauen haben bei Pflegix höchste Priorität. Deshalb ergreifen wir eine Reihe von Maßnahmen, um diese zu gewährleisten.
Dazu gehören neben technischen Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. der Verschlüsselung der Daten bei der Übertragung mittels SSL, auch die Überprüfung der Profile sowie die kontinuierliche Kontrolle von Aktivitäten auf unserer Plattform über unser eigens entwickeltes Vertrauenspunktesystem.
Ebenso können persönliche Daten wie Namen, Telefonnummern oder Adressen sowie hochgeladene Dokumente nur von einer kleinen Anzahl der Pflegix Mitarbeiter zu Verifizierungszwecken eingesehen werden, nicht aber von anderen Nutzern.
Darüber hinaus teilen wir Nutzerdaten niemals mit Werbetreibenden oder anderen Dritten.
Um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen 2 Bedingungen erfüllt sein:
- Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
- Der Pflegebedürftige muss mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung durch eine nicht erwerbsmäßig tätige Person gepflegt worden sein. Dabei muss die zuständige Pflegeperson nicht immer dieselbe gewesen sein.
Wissenswertes zur stundenweise Verhinderungspflege haben wir Ihnen darüber hinaus in unserem Magazin-Artikel „Stundenweise Verhinderungspflege: So profitieren Angehörige!“ zusammengefasst.
In bestimmten Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine häusliche Pflege.
Haben Sie mindestens Pflegegrad 2 und werden Sie ambulant versorgt, besteht unter Umständen der Anspruch auf Pflegegeld oder bei bestimmten Voraussetzungen auf die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege.
Haben Sie Pflegegrad 1, kann bei entsprechender Qualifizierung des Helfers der Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden.
Bitte kontaktieren Sie für nähere Auskünfte die für Sie zuständige Pflegekasse.
Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bei Pflegix erhalten Sie hier.
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Bitte kontaktieren Sie für nähere Auskünfte die für Sie zuständige Krankenkasse.
Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bei Pflegix erhalten Sie hier.
Hinweis: Verfügen Senioren über einen Pflegegrad, haben sie keinen Anspruch auf Leistungen der Krankenkasse, da sie bereits Leistungen der Pflegekasse als Unterstützung erhalten. Weitere Informationen zur Finanzierung über die Pflegekasse finden Sie unter „Welche Kosten trägt die Pflegekasse?“.
Alle Betroffene können eine monatliche Leistung von 125 Euro in Anspruch nehmen. So kann dieser Beitrag u.a. für Betreuungs- und Haushaltsdienstleistungen durch unsere verfügbaren Alltagshelfer eingesetzt werden, z.B. zur Unterstützung im Haushalt oder beim Einkaufen.