Wo es an Beratung fehlt, da scheitern die Pläne, wo viele Ratgeber sind, gibt es Erfolg. (Altes Testament)
Pflegeanträge stellen, Leistungsansprüche erklären und rechtzeitig Hilfen in Anspruch nehmen bevor Angehörige überlastet sind – das sind häufige Aufgaben unserer Pflegeberater. Dabei kommen alle unserer Berater aus der Praxis und geben gern Anleitung und Hilfestellen um den Alltag sicher und gut versorgt zu gestalten.
Hilfe bei Pflegeanträgen
Beratende Unterstützung
Pflichtberatung nach §37/3
Schulung von Angehörigen
Mo.-Fr. 9-17 Uhr: 0234 - 5200 7440 (kostenlos anrufen)
Pflegeberatung
Wer bei der Klärung von Leistungsansprüchen und Budgets der Pflegeversicherung eine beratende Unterstützung benötigt oder Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen braucht, kann hierfür bei Pflegix Termine mit Spezialisten telefonisch oder persönlich vor Ort vereinbaren. Die Pflegeversicherung übernimmt neben dem verpflichtenden Beratungsbesuch für Pflegegeldempfänger nach §37/3 auch eine erweiterte Beratung nach §7a zur Bedarfsermittlung und Erstellung eines individuellen Versorgungsplans.
Wer vor allem im Haushalt, bei Besorgung oder Begleitung Hilfe benötigt, findet bei Pflegix eine Alternative zum Pflegedienst
Wir bieten für Menschen aus Ihrer Nachbarschaft attraktive Nebenjobs – die Bürokratie übernehmen wir komplett.
Bei Fachpflege und ärztlichen Anweisungen kooperieren wir mit den Pflegediensten vor Ort.
Lassen Sie sich von unserem Care-Team beraten oder erstellen Sie unverbindlich in nur 1 Minute einen kostenfreien Account.
Nennen Sie uns Ihre individuelle Anfrage und Sie erhalten kurzfristig eine Rückmeldung.
Lernen Sie unseren Helfer kennen und beauftragen Sie den ersten Einsatz.
Vorteile für Pflegende Angehörige und Hilfsbedürftige
Eine Pflegeberatung kann auf verschiedene Arten durchgeführt werden, je nach Bedarf und Präferenz der Person, die die Beratung in Anspruch nimmt. Im Allgemeinen läuft unsere Pflegeberatung folgendermaßen ab:
- Anmeldung: Die Person, die eine Pflegeberatung benötigt, meldet sich über unsere Kontakt Seite
- Erstgespräch: Im Rahmen des ersten Gesprächs werden die Bedürfnisse und Wünsche der Person besprochen und es wird eine erste Einschätzung der Situation vorgenommen.
- Bedarfsanalyse: Anschließend wird eine Bedarfsanalyse durchgeführt, um die konkreten Anforderungen und Bedürfnisse der Person genauer zu bestimmen. Hierbei werden auch Fragen zu Gesundheit, Pflegebedarf und sozialem Umfeld gestellt.
- Beratung: In einem weiteren Gespräch werden dann verschiedene Pflegemöglichkeiten besprochen und die passenden Optionen für die jeweilige Person ausgewählt.
- Umsetzung: Nach Abschluss der Beratung werden die besprochenen Maßnahmen umgesetzt und die Person erhält die benötigte Pflege.
Eine Pflegeberatung kann sehr hilfreich sein, um den bestmöglichen Pflegebedarf zu ermitteln und die besten Optionen für eine angemessene Pflege zu finden. Es ist wichtig, dass die Person, die die Beratung in Anspruch nimmt, offen und ehrlich über ihre Bedürfnisse und Wünsche spricht, damit eine optimale Beratung stattfinden kann. Sie können sich vorab gerne im Ratgeber Pflegeberatung informieren.
Wir haben Zeit für Sie:
Individuelle Hilfe - empathisch, ehrlich, persönlich.
Melden Sie sich für eine kostenlose Beratung
0234 – 5200 7440
01577 – 80000 80
Diese Partner vertrauen uns
Pearl Nimsaj20 März 2024🤲Super Seite 🤲 (^.^) \(^_^)/ (^.^) Endlich mal eine Seite die : kurz kompakt detailliert die vielen ❓️ einfach und verständlich erklärt... Für alle die sich Fragen ob ... Pflege und Selbstständigkeit ? Welche Dienstleistungen 🌞was möchte ich🌞 überhaupt anbieten ? ❌️......und .....❌️ 🌞Was darf ich rechtlich🌞 wirkich Anbieten ? ✏️Was verdiene ich /was hab ich raus raus ✏️ und was nicht ...✍️ Darf ich überhaupt als( bsp Beruf) Altenpflegehelfer etc ... selbstständig sein ? 👌Wo wie wann muss man evtl wo bitte nochmal genau wo hin👌 Freiberuflich oder mit Gewerbeschein und die Art der Dienstleistungen Kostenübernahme krankenkasse 🥳 ohne viel da dadadadad 🥳 ...Seite ist zu empfehlen jederzeit wieder gern ...Just Pundemic18 Januar 2024Super Team und freundliche Kommunikation :)Alexander Sehner1 Dezember 2023Tolles freundliches Gespräch und konnten alle offenen Fragen im Erstgespräch klären! Danke für eure Unterstützung!Otilia Jurjan26 Juni 2023Sehr freundliches Gespräch und sehr sehr nett !!! Frau Schröder verdient ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️!Danke ☺️Google Gesamtbewertung 3.7 von 5, basierend auf 69 Bewertungen
ca. 12 Mrd. Euro verfallen jährlich
Nur wer die Leistungen der Pflegeversicherung kennt und den individuellen Bedarf mit dem Versorgungsangebot vor Ort vernetzt, findet die dringend nötige Entlastung und Pflege. Eine gute und unabhängige Pflegeberatung klärt auf, kennt die Leistungserbringer vor Ort und hilft bei Durchsetzung von Ansprüchen und der Organisation des eigenen Helfernetzwerks.
Das über 70% der Anspruchsberechtigte ihre Leistungen nicht abrufen, berichtete zuletzt der NDR in seiner Sendung PANORAMA 3 am 30.08.2022.
Hilfe kommt nicht an und Gelder verfallen – obwohl diese dringend benötigt wird. Das wollen wir ändern.
Kostenfreie telefonische Erstberatung für Neukundinnen & Neukunden
Häufig gestellte Fragen
Standardfragen
Gerne. Sie können uns Montag bis Freitag (9-17Uhr) unter der Nummer 0234 – 5200 7440 anrufen.
Ja, Sie können die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.
Für die steuerliche Absetzbarkeit gilt, dass nur die Kosten abgesetzt werden dürfen, die privat finanziert werden. Kosten, die von der Pflegekasse übernommen werden, sind nicht von der Steuerermäßigung betroffen.
Sie können bis zu 20% aller nachweisbaren Kosten mit einem Maximalbetrag von 4.000 € pro Jahr steuerlich geltend machen.
Weitere Informationen finden Sie hier oder bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.
Sicherheit und Vertrauen haben bei Pflegix höchste Priorität. Deshalb ergreifen wir eine Reihe von Maßnahmen, um diese zu gewährleisten.
Dazu gehören neben technischen Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. der Verschlüsselung der Daten bei der Übertragung mittels SSL, auch die Überprüfung der Profile sowie die kontinuierliche Kontrolle von Aktivitäten auf unserer Plattform über unser eigens entwickeltes Vertrauenspunktesystem.
Ebenso können persönliche Daten wie Namen, Telefonnummern oder Adressen sowie hochgeladene Dokumente nur von einer kleinen Anzahl der Pflegix Mitarbeiter zu Verifizierungszwecken eingesehen werden, nicht aber von anderen Nutzern.
Darüber hinaus teilen wir Nutzerdaten niemals mit Werbetreibenden oder anderen Dritten.
Um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen 2 Bedingungen erfüllt sein:
- Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
- Der Pflegebedürftige muss mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung durch eine nicht erwerbsmäßig tätige Person gepflegt worden sein. Dabei muss die zuständige Pflegeperson nicht immer dieselbe gewesen sein.
Wissenswertes zur stundenweise Verhinderungspflege haben wir Ihnen darüber hinaus in unserem Magazin-Artikel „Stundenweise Verhinderungspflege: So profitieren Angehörige!“ zusammengefasst.
In bestimmten Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine häusliche Pflege.
Haben Sie mindestens Pflegegrad 2 und werden Sie ambulant versorgt, besteht unter Umständen der Anspruch auf Pflegegeld oder bei bestimmten Voraussetzungen auf die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege.
Haben Sie Pflegegrad 1, kann bei entsprechender Qualifizierung des Helfers der Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden.
Bitte kontaktieren Sie für nähere Auskünfte die für Sie zuständige Pflegekasse.
Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bei Pflegix erhalten Sie hier.
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Bitte kontaktieren Sie für nähere Auskünfte die für Sie zuständige Krankenkasse.
Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bei Pflegix erhalten Sie hier.
Hinweis: Verfügen Senioren über einen Pflegegrad, haben sie keinen Anspruch auf Leistungen der Krankenkasse, da sie bereits Leistungen der Pflegekasse als Unterstützung erhalten. Weitere Informationen zur Finanzierung über die Pflegekasse finden Sie unter „Welche Kosten trägt die Pflegekasse?“.
Alle Betroffene können eine monatliche Leistung von 125 Euro in Anspruch nehmen. So kann dieser Beitrag u.a. für Betreuungs- und Haushaltsdienstleistungen durch unsere verfügbaren Alltagshelfer eingesetzt werden, z.B. zur Unterstützung im Haushalt oder beim Einkaufen.