Denn zu Zeiten der Not bedarf man seiner Verwandten. (Goethe)
Wenn Entfernung oder Lebensumstand die Hilfe der Familie einschränkt, finden Sie hier Rat und Unterstützung.
Wir stellen die Menschlichkeit vor Bürokratie und sind Wegweiser durch den Pflegedschungel. Unser Ziel ist die Wahrung der Eigenständigkeit und Unterstützung der Unabhängigkeit für Sie und Ihrer Familie.
Hilfe bei Pflegeanträgen
Pflegeberatung
Schulung von Angehörigen
stundenweise Entlastung
Mo.-Fr. 9-17 Uhr: 0234 - 5200 7440 (kostenlos anrufen)
Pflege von Angehörigen
Um die Nachteile von pflegenden Angehörigen auszugleichen, zählt der Gesetzgeber die ehrenamtliche Pflege bei der Rente wie eine Erwerbsarbeit. Die dafür zu leistenden Rentenbeiträge muss allein die Pflegekasse des Gepflegten tragen.
Je nachdem welche Leistungen vom Pflegebedürftigen bezogen werden und in Abhängigkeit vom Grad seiner Pflegebedürftigkeit, würden für den Pflegenden Beiträge zwischen 116 und 612 Euro im Monat gezahlt. Nach einem Jahr Pflege erhöhe sich dadurch die monatliche Rente zwischen 7 und 35 Euro, so die Deutsche Rentenversicherung.
Lassen Sie sich von unserem Care-Team beraten oder erstellen Sie unverbindlich in nur 1 Minute einen kostenfreien Account.
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Lernen Sie unseren Helfer kennen und beauftragen Sie den ersten Einsatz.
Vorteile für Pflegende Angehörige und Hilfsbedürftige
Professionelle Versorgungsstrukturen wie Pflegedienste können oftmals nur im direkten Pflegeumfeld Haushaltshilfe anbieten. Manchmal werden die typischen Leistungen eines Betreuungsdienstes sogar ganz ausgeschlossen. Pflegix bietet Hilfe mit einem kompetenten Team an Vollzeit- und Teilzeit-Mitarbeitern sowie Netzwerk an Alltagshelfern aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Lösung ist einfach und kostengünstig, und v.a. steht bei uns der Mensch im Mittelpunkt.
Wir haben Zeit für Sie:
Individuelle Hilfe - empathisch, ehrlich, persönlich.
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0234 – 5200 7440
01577 – 80000 80
Diese Partner vertrauen uns
Pearl Nimsaj20 März 2024🤲Super Seite 🤲 (^.^) \(^_^)/ (^.^) Endlich mal eine Seite die : kurz kompakt detailliert die vielen ❓️ einfach und verständlich erklärt... Für alle die sich Fragen ob ... Pflege und Selbstständigkeit ? Welche Dienstleistungen 🌞was möchte ich🌞 überhaupt anbieten ? ❌️......und .....❌️ 🌞Was darf ich rechtlich🌞 wirkich Anbieten ? ✏️Was verdiene ich /was hab ich raus raus ✏️ und was nicht ...✍️ Darf ich überhaupt als( bsp Beruf) Altenpflegehelfer etc ... selbstständig sein ? 👌Wo wie wann muss man evtl wo bitte nochmal genau wo hin👌 Freiberuflich oder mit Gewerbeschein und die Art der Dienstleistungen Kostenübernahme krankenkasse 🥳 ohne viel da dadadadad 🥳 ...Seite ist zu empfehlen jederzeit wieder gern ...Just Pundemic18 Januar 2024Super Team und freundliche Kommunikation :)Alexander Sehner1 Dezember 2023Tolles freundliches Gespräch und konnten alle offenen Fragen im Erstgespräch klären! Danke für eure Unterstützung!Otilia Jurjan26 Juni 2023Sehr freundliches Gespräch und sehr sehr nett !!! Frau Schröder verdient ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️!Danke ☺️Google Gesamtbewertung 3.7 von 5, basierend auf 69 Bewertungen
Für Pflegende Angehörige und Hilfsbedürftige
Rund um die Uhr für die eigene Mutter, den eigenen Vater oder ein Familienmitglied da zu sein bringt pflegende Angehörige zeitnah an Ihre eigenen Grenzen.
Um langfristig die Pflege zu garantieren ist es jedoch wichtig, dass das eigene Leben nicht auf der Strecke bleibt und Pflegepersonen körperlich und geistig gesund bleiben. Aus diesem Grund haben wir einige Angebote zu Ihrer Entlastung zusammengefasst:
Die Kasse finanziert regelmäßige Alltagshilfe und Betreuung – Ihr Pflegegeld wird trotzdem an Sie ausbezahlt
Ob stundenweise oder bei Urlaub oder Krankheit – Pflegix findet für Sie den liebevollen Helfer, wenn Sie Zeit für sich benötigen.
Vor-Ort, in Gruppen oder per Telefon – unsere Pflegeberater geben wertvolle Tipps und Expertenwissen gern weiter.
Kostenfreie telefonische Erstberatung für Neukundinnen & Neukunden
Häufig gestellte Fragen
Standardfragen
Gerne. Sie können uns Montag bis Freitag (9-17Uhr) unter der Nummer 0234 – 5200 7440 anrufen.
Ja, Sie können die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.
Für die steuerliche Absetzbarkeit gilt, dass nur die Kosten abgesetzt werden dürfen, die privat finanziert werden. Kosten, die von der Pflegekasse übernommen werden, sind nicht von der Steuerermäßigung betroffen.
Sie können bis zu 20% aller nachweisbaren Kosten mit einem Maximalbetrag von 4.000 € pro Jahr steuerlich geltend machen.
Weitere Informationen finden Sie hier oder bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.
Sicherheit und Vertrauen haben bei Pflegix höchste Priorität. Deshalb ergreifen wir eine Reihe von Maßnahmen, um diese zu gewährleisten.
Dazu gehören neben technischen Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. der Verschlüsselung der Daten bei der Übertragung mittels SSL, auch die Überprüfung der Profile sowie die kontinuierliche Kontrolle von Aktivitäten auf unserer Plattform über unser eigens entwickeltes Vertrauenspunktesystem.
Ebenso können persönliche Daten wie Namen, Telefonnummern oder Adressen sowie hochgeladene Dokumente nur von einer kleinen Anzahl der Pflegix Mitarbeiter zu Verifizierungszwecken eingesehen werden, nicht aber von anderen Nutzern.
Darüber hinaus teilen wir Nutzerdaten niemals mit Werbetreibenden oder anderen Dritten.
Um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen 2 Bedingungen erfüllt sein:
- Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
- Der Pflegebedürftige muss mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung durch eine nicht erwerbsmäßig tätige Person gepflegt worden sein. Dabei muss die zuständige Pflegeperson nicht immer dieselbe gewesen sein.
Wissenswertes zur stundenweise Verhinderungspflege haben wir Ihnen darüber hinaus in unserem Magazin-Artikel „Stundenweise Verhinderungspflege: So profitieren Angehörige!“ zusammengefasst.
In bestimmten Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine häusliche Pflege.
Haben Sie mindestens Pflegegrad 2 und werden Sie ambulant versorgt, besteht unter Umständen der Anspruch auf Pflegegeld oder bei bestimmten Voraussetzungen auf die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege.
Haben Sie Pflegegrad 1, kann bei entsprechender Qualifizierung des Helfers der Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden.
Bitte kontaktieren Sie für nähere Auskünfte die für Sie zuständige Pflegekasse.
Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bei Pflegix erhalten Sie hier.
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Bitte kontaktieren Sie für nähere Auskünfte die für Sie zuständige Krankenkasse.
Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bei Pflegix erhalten Sie hier.
Hinweis: Verfügen Senioren über einen Pflegegrad, haben sie keinen Anspruch auf Leistungen der Krankenkasse, da sie bereits Leistungen der Pflegekasse als Unterstützung erhalten. Weitere Informationen zur Finanzierung über die Pflegekasse finden Sie unter „Welche Kosten trägt die Pflegekasse?“.
Alle Betroffene können eine monatliche Leistung von 125 Euro in Anspruch nehmen. So kann dieser Beitrag u.a. für Betreuungs- und Haushaltsdienstleistungen durch unsere verfügbaren Alltagshelfer eingesetzt werden, z.B. zur Unterstützung im Haushalt oder beim Einkaufen.