Transparente und faire Preise: Ab Pflegegrad 1 Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse möglich
Wir sind als Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI anerkannt: Daher rechnen wir für Senioren und Betroffene ab Pflegegrad 1 in direkt mit Ihrer Pflegekasse oder Krankenkasse ab und übernehmen für Sie die Bürokratie.
Als Pflegebedürftiger stehen ihnen neben den Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 125 EUR bis zu 2416 EUR jährlich zusätzlich zur Verfügung, mit der sie unser Leistungen durch die Pflegekasse finanzieren können.
Entlastungsbetrag
Budget frei wählbar
Verhinderungspflege
Kostenlos Anrufen
Mo.-Fr. 9-17 Uhr: 0234 - 5200 7440 (kostenlos anrufen)
Sie zahlen nur das, was Sie benötigen
Transparente Preise
Bei Pflegix zahlen Sie die Leistung, die Sie tatsächlich in Anspruch nehmen. Das gilt z.B. bei der Verhinderungspflege, um Sie als pflegenden Angehöriger während einer Auszeit oder einem geplanten Urlaub zu vertreten. Oder wenn Sie regelmäßig Hilfe in Anspruch nehmen - und einmal etwas mehr oder weniger anfallen sollte. Wir arbeiten ohne versteckte Kosten und setzen auf transparente Preise. Die Abrechnung erfolgt 1x monatlich und wenn möglich - direkt mit Ihrer Pflegekasse.
Kostenloser Pflegix-Zugang
Mit Pflegix erhalten Sie einen kostenlosen Zugang zu unserem deutschlandweiten Netzwerk aus über 21.000 Alltagshelfern und Pflegekräften.
Buchen Sie die passende Unterstützung
Wählen Sie Ihren Helfer aus und starten Sie eine Zusammenarbeit. Der Helfer erbringt dann die gewünschten Leistungen.
Wir kümmern uns um die Abrechnung
Die Bezahlung der Helfer erfolgt auf Monatsbasis per Lastschriftverfahren. Bei Fragen zu Rechnungen wenden Sie sich bitte innerhalb von 48h bei uns - wir unterstützen gerne bei der Klärung.
Keine versteckten Kosten
In Ihrem Profil erhalten Sie eine Übersicht über die in Anspruch genommenen Leistungen und die Kosten des Alltagshelfers oder der Pflegefachkraft.
Hier stellen wir Ihnen außerdem monatlich Ihre Rechnungen bereit. Die Pflegix Beratung durch das Care-Team ist immer kostenfrei, unverbindlich.
Frei wählbares Budget
Sie legen bei der Anfragestellung selbst fest, was Sie bereit sind für die Helferleistungen zu zahlen. Die Alltagshelfer und Pflegekräfte kommen persönlich zu Ihnen nach Hause.
Eine stundenweise Buchung ist möglich. Die Kosten sind leistungsabhängig und liegen durchschnittlich bei 21 Euro pro Stunde.
Kassenabrechnung
Sie können die Leistungen unserer Helfer bei entsprechendem Anspruch über die Pflegekasse finanzieren. Denn die Pflegix Beratung ist immer kostenlos.
Der Anspruch ist abhängig vom Pflegegrad. Unser Pflegix Care Team berät Sie gerne per WhatsApp oder telefonisch.
Leistungen von Pflegix steuerlich geltend machen
Sollten Sie Leistungen beantragen, die nicht über die Pflegekasse abgerechnet werden können, bezahlen Sie die individuelle Alltagshilfe oder Seniorenbegleitung privat. Diese Unterstützung ist in jedem Falle bezahlbar, denn die Kosten liegen überwiegend im Bereich zwischen 15 und 30 Euro pro Stunde.
Wenn Sie die Kosten Ihres Helfers privat übernehmen, können Sie alle Aufwendungen mit 20 % steuerlich geltend machen. Profitieren Sie von bis zu 4.000 € Steuerersparnis pro Jahr für Ihrer Familienhilfe oder der ambulanten Pflege!
Vorteile für Pflegende Angehörige und Hilfsbedürftige
Professionelle Versorgungsstrukturen wie Pflegedienste können oftmals nur im direkten Pflegeumfeld Haushaltshilfe anbieten. Manchmal werden die typischen Leistungen eines Betreuungsdienstes sogar ganz ausgeschlossen. Pflegix bietet Hilfe mit einem kompetenten Team an Vollzeit- und Teilzeit-Mitarbeitern sowie Netzwerk an Alltagshelfern aus Ihrer Nachbarschaft. Unsere Lösung ist einfach und kostengünstig, und v.a. steht bei uns der Mensch im Mittelpunkt.
Wir haben Zeit für Sie:
Individuelle Hilfe - empathisch, ehrlich, persönlich.
Melden Sie sich für eine kostenlose Beratung
0234 – 5200 7440
01577 – 80000 80
Diese Partner vertrauen uns
Pearl Nimsaj20 März 2024🤲Super Seite 🤲 (^.^) \(^_^)/ (^.^) Endlich mal eine Seite die : kurz kompakt detailliert die vielen ❓️ einfach und verständlich erklärt... Für alle die sich Fragen ob ... Pflege und Selbstständigkeit ? Welche Dienstleistungen 🌞was möchte ich🌞 überhaupt anbieten ? ❌️......und .....❌️ 🌞Was darf ich rechtlich🌞 wirkich Anbieten ? ✏️Was verdiene ich /was hab ich raus raus ✏️ und was nicht ...✍️ Darf ich überhaupt als( bsp Beruf) Altenpflegehelfer etc ... selbstständig sein ? 👌Wo wie wann muss man evtl wo bitte nochmal genau wo hin👌 Freiberuflich oder mit Gewerbeschein und die Art der Dienstleistungen Kostenübernahme krankenkasse 🥳 ohne viel da dadadadad 🥳 ...Seite ist zu empfehlen jederzeit wieder gern ...Just Pundemic18 Januar 2024Super Team und freundliche Kommunikation :)Alexander Sehner1 Dezember 2023Tolles freundliches Gespräch und konnten alle offenen Fragen im Erstgespräch klären! Danke für eure Unterstützung!Otilia Jurjan26 Juni 2023Sehr freundliches Gespräch und sehr sehr nett !!! Frau Schröder verdient ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️!Danke ☺️Google Gesamtbewertung 3.7 von 5, basierend auf 69 Bewertungen
So vermeiden Sie Zuzahlungen
Antrag auf häusliche Krankenpflege
Leistungen der Pflegedienste verlangen eine ärztliche Verordnung auf einen amtlichen Verordnungsformular. Anspruch hat nur, wer die Maßnahmen nicht selbständig oder von einer im Haushalt lebenden Person erbringen lassen kann.
Die Leistungen sind zeitlich und inhaltlich klar beschrieben und müssen bei der Krankenkasse beantragt und bewilligt werden. Hierzu sind Fristen einzuhalten, sodass vor Leistungsbeauftragung die Verordnung zunächst der Kasse zugesendet werden sollte. Die Suche nach einen Pflegedienst gestaltet sich dabei auch mit einer Bewilligung oft nicht einfach.
Pflegix unterstützt bei der Suche und übernimmt durch das Helfernetzwerk bei Bedarf auch die Hauswirtschaftliche Versorgung.
Kostenfreie telefonische Erstberatung für Neukundinnen & Neukunden
Das möchten Sie wissen
Häufig gestellte Fragen
Standard Preise
Sollten Ihnen Unstimmigkeiten in Ihrer Rechnung bezüglich der Stundendokumentation auffallen, bitten wir Sie, zunächst einmal Rücksprache mit Ihrem Helfer zu halten, der sich bei Bedarf anschließend an unser Care-Team wendet.
Der Erfahrung nach können Missverständnisse oft schon durch ein persönliches Gespräch ausgeräumt werden. Sollten einmal zu viele Stunden dokumentiert worden sein, besteht beispielsweise die Möglichkeit, beim nächsten Einsatz entsprechend anteilig weniger Stunden zu dokumentieren, um Ungleichheiten auszumerzen.
Bei generellen Fragen zu den Zahlungsmodalitäten können Sie sich gerne jederzeit per Mail oder per WhatsApp 01577 – 80 000 80 an unser Care-Team wenden.
Ja, Sie können die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.
Für die steuerliche Absetzbarkeit gilt, dass nur die Kosten abgesetzt werden dürfen, die privat finanziert werden. Kosten, die von der Pflegekasse übernommen werden, sind nicht von der Steuerermäßigung betroffen.
Sie können bis zu 20% aller nachweisbaren Kosten mit einem Maximalbetrag von 4.000 € pro Jahr steuerlich geltend machen.
Weitere Informationen finden Sie hier oder bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.
Sobald Sie Ihre kostenlose Pflegix Mitgliedschaft abgeschlossen haben, können Sie Leistungen bei uns buchen, die grundsätzlich kostenpflichtig sind.
Die Bezahlung der Leistungen der Helfer erfolgt auf Monatsbasis. Dafür stellen wir Ihnen am ersten Werktag des Folgemonats im Namen der Zusammenarbeit des Helfers eine Rechnung über seine Leistungen aus, und senden Ihnen diese per E-Mail zu. Jederzeit können Sie Ihre Rechnungen auch in Ihrem Konto über den Menüpunkt „Rechnungen“ einsehen. 48 Stunden nach der Rechnungsstellung wird der Zahlungslauf ausgelöst, und der entsprechende Betrag per Bankeinzug von Ihrem bei uns hinterlegten Konto abgebucht.
Wichtig zur Rechnungsstellung: Bitte überprüfen Sie die Rechnung innerhalb von 2 Werktagen auf Richtigkeit. Sollten Ihnen Unstimmigkeiten auffallen, melden Sie sich bitte umgehend beim Pflegix Care-Team.
In bestimmten Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine häusliche Pflege.
Haben Sie mindestens Pflegegrad 2 und werden Sie ambulant versorgt, besteht unter Umständen der Anspruch auf Pflegegeld oder bei bestimmten Voraussetzungen auf die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege.
Haben Sie Pflegegrad 1, kann bei entsprechender Qualifizierung des Helfers der Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden.
Bitte kontaktieren Sie für nähere Auskünfte die für Sie zuständige Pflegekasse.
Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bei Pflegix erhalten Sie hier.
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Bitte kontaktieren Sie für nähere Auskünfte die für Sie zuständige Krankenkasse.
Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bei Pflegix erhalten Sie hier.
Hinweis: Verfügen Senioren über einen Pflegegrad, haben sie keinen Anspruch auf Leistungen der Krankenkasse, da sie bereits Leistungen der Pflegekasse als Unterstützung erhalten. Weitere Informationen zur Finanzierung über die Pflegekasse finden Sie unter „Welche Kosten trägt die Pflegekasse?“.
Pflegix bietet eine Bezahlung per Kreditkarte an. Akzeptiert werden Zahlungen mit den gängigen Kreditkarten. Alternativ steht Ihnen eine Bezahlung per Lastschriftverfahren über Ihre bei uns hinterlegte Bankverbindung als Zahlungsmethode zur Verfügung.
In Ihrem Pflegix Profil erhalten Sie unter dem Menüpunkt „Rechnungen“ eine Einsicht über die von Ihnen in Anspruch genommenen Helferleistungen sowie die Kosten über Ihre Mitgliedschaft. Hier stellen wir Ihnen außerdem Ihre entsprechenden Rechnungen bereit und informieren Sie darüber zusätzlich per E-Mail.
Darüber hinaus können Sie jederzeit die laufenden Helferkosten direkt in Ihrer Profilübersicht einsehen.