Für die Zuweisung des Pflegegrads 3 ist eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ erforderlich..
Um Pflegegrad 3 und die damit verbundenen Leistungen zu erhalten, müssen Versicherte einen Antrag auf Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse einreichen. Der Medizinische Dienst (MD) für gesetzlich Versicherte oder Medicproof für privat Versicherte prüft im Rahmen einer Begutachtung die noch vorhandene Selbstständigkeit des Antragstellers.
Die Begutachtung erfolgt anhand eines Punktesystems. Wenn der Gutachter zwischen 47,5 und unter 70 Punkte ermittelt, erhält der Antragsteller den Pflegegrad 3 und somit Anspruch auf entsprechende Pflegeleistungen. Dieser Pflegegrad ist für Personen mit erheblichen Beeinträchtigungen konzipiert und gewährleistet spezifische Unterstützungsmaßnahmen, um ihre Selbstständigkeit bestmöglich zu fördern und zu erhalten.