Alle Versicherten mit Pflegegrad 1-5 erhalten folgenden Pauschal-Leistungen von der Pflegekasse:
- Entlastungsbetrag: 125 Euro pro Monat (für die Erstattung von zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen)
- Zuschüsse zum Hausnotruf: einmalig 10,49 Euro für die Installation und monatlich 25,50 Euro für den Betrieb
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 40 Euro pro Monat
- Zuschüsse zur Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro einmalig für jede Gesamtmaßnahme der Barrierereduzierung in der Häuslichkeit wie z. B. die Installation eines Treppenlifts oder Badumbau
- Wohngruppenförderung: einmalig 2.500 bis 10.000 Euro Gründungszuschuss (für max. 4 Personen pro Senioren-WG) sowie monatlich 214 Euro Organisationszuschuss
Pflegegrad 1: Versicherte mit anerkanntem PG 1 haben keinen Anspruch auf Geldleistungen.
Pflegegrad 2-5: Versicherte mit anerkanntem PG 2-5 haben einen Anspruch auf Pflegegeld sowie auf Pflegesachleistungen, Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und zur vollstationären Pflege.
Je nach Versorgungsform und Pflegegrad des Versicherten ergeben sich unterschiedlich hohe Geldleistungen. Das Pflegegeld beträgt monatlich bei PG 2: 316 Euro, bei PG 3: 545 Euro, bei PG 4: 728 Euro und bei PG 5: 901 Euro. Tages- und Nachtpflege gibt es für PG 2: 689 Euro, PG3: 1.298 Euro, PG4: 1.612 Euro, PG 5: 1.995 Euro monatlich. Pflegesachleistungen gibt es monatlich im Umfang von 724 Euro bei PG 2, 1.363 Euro bei PG 3, 1.693 Euro bei PG 4 und 2.095 Euro bei PG 5. Die jährlichen Zuschüsse zur Kurzzeitpflege betragen 1.774 Euro für PG 2-5, für Verhinderungspflege für PG 2-5 1.612 Euro. Im Falle einer vollstationären Pflege erhalten Versicherte monatlich 770 Euro bei PG 2, 1.262 Euro bei PG 3, 1.775 Euro bei PG 4 und 2.005 Euro bei PG 5.