Mo.-Fr. 9-17 Uhr: 0234 - 5200 7440 (kostenlos anrufen)

Hilfe im Alltag und im Haushalt - Ambulante Betreuung für Senioren

Betreuungsdienst und Pflegeberatung

Wir haben Zeit für Sie. Wir unterstützen Sie als Haushaltshilfe und betreuen deutschlandweit Senioren und Familien im Alltag
Anerkannt nach § 45a SGB XI: Für Senioren ab Pflegegrad 1 übernehmen wir die Bürokratie und rechnen mit Ihrer Pflegekasse in unseren Betreuungsgebiet ab.
Eine Pflegeberatung kann in digitaler Form oder in weiten Teilen NRW gerne auch persönlich in Ihrem Zuhause stattfinden.
Unsere Vision ist eine Welt, in der kein Mensch auf Hilfe warten oder verzichten muss

Was macht unser Betreuungsdienst?

Als Betreuungsdienst haben wir uns darauf spezialisiert, pflegebedürftige Senioren und hilfsbedürftige Familien zu unterstützen und zu betreuen. Die Aufgaben hängen von den individuellen Anforderungen unserer Klienten ab. Zu den häufigsten Aufgaben gehören:

Das Ziel unseres Betreuungsdienstes ist es, den Menschen ein selbstbestimmtes und qualitativ hochwertiges Leben zu ermöglichen und ihnen eine angenehme Umgebung zu bieten, in der sie sich geborgen und wohl fühlen.

Für Ihr Plus an Lebensqualität!

Begleitung & Gesellschaft


  • Aktivierung & Motivation
  • Gemeinsam Lachen
  • Spazieren gehen
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Haushalt & Alltagshilfe


  • Kochen & Einkaufen
  • Reinigung der Wohnung
  • Wäsche und Bügeln
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Beraten und Anleiten


  • Hilfe bei Pflegeanträgen
  • Schulung von Angehörigen
  • Pflegeberatung
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Pflegeleistungen


  • Körperpflege
  • Behandlungspflege
  • Prophylaxen
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So helfen wir mit unserem Betreuungdienst

Als Betreuungsdienst erbringen wir Leistungen der häuslichen Betreuung und helfen bei der Haushaltsführung. Lassen Sie sich als pflegender Angehöriger oder betroffene Familie mit unserem Service der Seniorenbegleitung und der Unterstützung im Haushalt helfen. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen - persönlich oder telefonisch - von der Antragsstellung bis zu den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und im Rahmen einer Pflegeberatung.

Verhinderungspflege - Auszeit als pflegender Angehöriger

Pflegen Sie Ihre Eltern oder Ihren Partner und sind selbst erkrankt oder benötigen eine Auszeit, um selbst den Akku aufzuladen? Wir springen vorübergehend für Sie ein und können über die Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2 abrechnen. Die Verhinderungspflege ist bis zu einem Betrag von 1.612 Euro ein Angebot der Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2. Sie dient der zeitlich begrenzten Entlastung für pflegende Angehörige. Erfahren Sie in unserem Ratgeber, wie Sie die Verhinderungspflege voll ausschöpfen können. Dabei übernehmen unsere Mitarbeiter oder ein ambulanter Pflegedienst die Ersatzpflege für maximal 42 Tage pro Kalenderjahr.

Melden Sie sich jetzt für mehr Informationen:

0234 – 5200 7440

01577 – 80000 80

Partner, die uns vertrauen

Betreuung oder Alltagshilfe: Mit Pflegix ist die passende Hilfe immer in der Nähe

Pflegebedürftigkeit ist ein Thema, mit dem wir früher oder später einmal alle in unserem Leben konfrontiert werden. Unsere Alltagshelfer und Pflegekräfte arbeiten mit Ihnen zusammen, um Sie als pflegender Angehöriger oder betroffene Person zu unterstützen. Nicht immer ist die Pflege durch Angehörige möglich - und vor allem nicht dauerhaft. Der Gesetzgeber hat zu diesem Zweck die Verhinderungspflege geschaffen. Dieses Pflegegeld kann eingesetzt werden, um die Arbeit im Haushalt oder in der Seniorenbegleitung zu übernehmen. In unserem Ratgeber finden Sie alle Voraussetzungen und Leistungen je nach Pflegegrad.

Alltagshelfer unterstützen pflegende Angehörige

Die Entlastung pflegender Angehöriger war unsere Motivation für die Gründung von Pflegix. Nach jahrelanger, guter Arbeit und viel Input von Helfern und Hilfsbedürftigen haben wir eine goldene Erkenntnis: Oft ist die passende Ersatzpflege gar nicht weit entfernt und es gibt viele Menschen, die andere Menschen sehr gerne unterstützen und sogar als Alltags- oder Seniorenbegleiter eigene Pflegeerfahrung mitbringen. Diese bieten älteren und hilfsbedürftigen Menschen Unterstützung im Alltag und ermöglichen damit ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden.

Unterstützung innerhalb von 48 Stunden finden

In nur 3 Schritten zu Ihrer Hilfe im Alltag

1. Anmelden

Lassen Sie sich von unserem Care-Team beraten oder erstellen Sie unverbindlich in nur 1 Minute einen kostenfreien Account.

2. Anfrage

Nennen Sie uns Ihre individuelle Anfrage und Sie erhalten kurzfristig eine Rückmeldung.

3. Auftrag

Lernen Sie unseren Helfer kennen und beauftragen Sie den ersten Einsatz.

Abrechnung und unverbindliche Pflegeberatung

Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich zu unseren Preisen und dem Leistungsangebot und geben Ihnen direkt nach der Registrierung Zugriff auf unser großes Netzwerk an geprüften Pflegekräften, Alltagsbegleitern und Seniorenbetreuern aus allen Städten Deutschlands. Finden Sie den passenden ambulanten Pfleger oder die Alltagsbegleiterin in Ihrer Nähe. Eine ausführliche Pflegeberatung findet in digitaler Form oder in weiten Teilen NRW gerne auch persönlich in Ihrem Zuhause statt.

  • Telefon: 0234 5200 7440
  • WhatsApp: 01577 80000 80
  • E-Mail: hallo@pflegix.de

Alltagshelfer werden

Mit Pflegix kannst Du flexibel und selbstbestimmt in der ambulanten Pflege und im Rahmen der Alltagshilfe arbeiten. Unterstütze Menschen in Deiner Nähe als Betreuungskraft nach §§ 43b, 53b SGB XI, verdiene ein Nebeneinkommen als Alltagshelfer, oder fange bei uns in Vollzeit an. Faire Bezahlung, flexible Arbeitszeiten nach Deinem Wunsch und hohe Eigenverantwortung sind bei uns selbstverständlich. Bis Du an einer Bewerbung interessiert, schaue gerne auf unsere Karriereseite.

Auch für selbstständige Betreuungskräfte und ambulante Pflegedienste bieten wir deutschlandweit eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in Form einer Kooperation an.

Kostenfreie telefonische Erstberatung für Neukundinnen & Neukunden

Das möchten Sie wissen

Häufig gestellte Fragen

Standardfragen

Gerne. Sie können uns Montag bis Freitag (9-17Uhr) unter der Nummer 0234 – 5200 7440 anrufen.

Ja, Sie können die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.

Für die steuerliche Absetzbarkeit gilt, dass nur die Kosten abgesetzt werden dürfen, die privat finanziert werden. Kosten, die von der Pflegekasse übernommen werden, sind nicht von der Steuerermäßigung betroffen.

Sie können bis zu 20% aller nachweisbaren Kosten mit einem Maximalbetrag von 4.000 € pro Jahr steuerlich geltend machen.

Weitere Informationen finden Sie hier oder bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.

Sicherheit und Vertrauen haben bei Pflegix höchste Priorität. Deshalb ergreifen wir eine Reihe von Maßnahmen, um diese zu gewährleisten.

Dazu gehören neben technischen Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. der Verschlüsselung der Daten bei der Übertragung mittels SSL, auch die Überprüfung der Profile sowie die kontinuierliche Kontrolle von Aktivitäten auf unserer Plattform über unser eigens entwickeltes Vertrauenspunktesystem.

Ebenso können persönliche Daten wie Namen, Telefonnummern oder Adressen sowie hochgeladene Dokumente nur von einer kleinen Anzahl der Pflegix Mitarbeiter zu Verifizierungszwecken eingesehen werden, nicht aber von anderen Nutzern.

Darüber hinaus teilen wir Nutzerdaten niemals mit Werbetreibenden oder anderen Dritten.

Um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen 2 Bedingungen erfüllt sein:

  1. Der Pflegebedürftige muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
  2. Der Pflegebedürftige muss mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung durch eine nicht erwerbsmäßig tätige Person gepflegt worden sein. Dabei muss die zuständige Pflegeperson nicht immer dieselbe gewesen sein.

Wissenswertes zur stundenweise Verhinderungspflege haben wir Ihnen darüber hinaus in unserem Magazin-Artikel „Stundenweise Verhinderungspflege: So profitieren Angehörige!“ zusammengefasst.

In bestimmten Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine häusliche Pflege.

Haben Sie mindestens Pflegegrad 2 und werden Sie ambulant versorgt, besteht unter Umständen der Anspruch auf Pflegegeld oder bei bestimmten Voraussetzungen auf die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege.

Haben Sie Pflegegrad 1, kann bei entsprechender Qualifizierung des Helfers der Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden.

Bitte kontaktieren Sie für nähere Auskünfte die für Sie zuständige Pflegekasse.

Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bei Pflegix erhalten Sie hier.

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Bitte kontaktieren Sie für nähere Auskünfte die für Sie zuständige Krankenkasse.

Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bei Pflegix erhalten Sie hier.

Hinweis: Verfügen Senioren über einen Pflegegrad, haben sie keinen Anspruch auf Leistungen der Krankenkasse, da sie bereits Leistungen der Pflegekasse als Unterstützung erhalten. Weitere Informationen zur Finanzierung über die Pflegekasse finden Sie unter „Welche Kosten trägt die Pflegekasse?“.

Alle Betroffene können eine monatliche Leistung von 125 Euro in Anspruch nehmen. So kann dieser Beitrag u.a. für Betreuungs- und Haushaltsdienstleistungen durch unsere verfügbaren Alltagshelfer eingesetzt werden, z.B. zur Unterstützung im Haushalt oder beim Einkaufen.

Wir haben Zeit für Sie

Wir helfen Ihnen gerne weiter

0234 - 5200 7440

01577 – 80 000 80